Entlastung bei Kita-Beiträgen

Land kündigt Erstattungen an / Beitragszahlung für Mai vorsorglich gestoppt

KREIS BORKEN. Der eingeschränkte Regelbetrieb in der Kindertagesbetreuung ist nach den Osterferien weiter verlängert worden und die sogenannte Bundesnotbremse hat in der letzten Woche in vielen Regionen in NRW die Betreuung auf Notfallbedarfe begrenzt. Aus diesem Anlass hat das Land NRW den Kommunen aktuell angeboten, für zwei weitere Monate die Elternbeiträge zu erlassen und die Hälfte des Ertragsausfalls zu erstatten. Die andere Hälfte müssen die Kommunen finanzieren. „Diese Entlastung wollen wir schnell und unbürokratisch an die Eltern weitergeben“, kündigt Landrat Dr. Kai Zwicker die weitere Unterstützung in der Pandemie an. „Für den Monat Mai ist die Zahlung deshalb vorerst gestoppt.“ Die Abbuchung im Mai wird ausgesetzt und Eltern, die selbst den Elternbeitrag überweisen, können diese ebenfalls im Mai aussetzen. Der endgültige Beitragserlass wird dann erst nach Vorlage der Detailregelungen aus Düsseldorf festgelegt.

- Anzeige -

Seit Mitte Dezember gelten aufgrund der Corona-Pandemie zeitliche Einschränkungen in der Kindertagesbetreuung. Für den Monat Januar, als das Land eindringlich an die Eltern appelliert hatte, ihre Kinder nicht in die Kita und Kindertagespflege zu bringen, hatte das Land NRW bereits kurzfristig angekündigt, dass den Eltern wie im vergangenen Frühjahr und Sommer die Elternbeiträge erlassen werden können. Die Ertragsausfälle will das Land den Kommunen zur Hälfte erstatten. Der Kreis Borken hatte schon im Januar diese Ankündigung direkt an die Eltern weitergegeben, die Zahlung der Elternbeiträge gestoppt und bis zu einer endgültigen Regelung der Landeserstattung und der Beschlussfassung durch Jugendhilfeausschuss und Kreistag gestundet.

Da die Einschränkungen auch im Februar fortbestanden haben, hat der Kreis Borken den Zahlungsstopp und die Stundung verlängert. Seit dem 22. Februar können zwar grundsätzlich alle Kinder wieder die Kindertagesbetreuung nutzen, die Betreuung ist aber regelmäßig 10 Wochenstunden geringer als im Betreuungsvertrag vereinbart. Mit dieser Reduzierung des Angebotes sollen die Kitas unterstützt werden, um die höheren Anforderungen an Hygiene und Infektionsschutz, die Betreuung in festen Gruppen wie auch die Personalausfälle durch die Pandemie auffangen zu können. Das Land hat sich lange nicht zu einer Verlängerung der Erstattungsregelung durchgerungen, sodass der Kreis Borken für März und April wieder zunächst die Elternbeiträge eingezogen hat. Das galt unter der Zusage, dass nachträgliche Erstattungsregelungen des Landes verrechnet werden.

Nun hat das Land ein neues Angebot vorgelegt: Zwei Monate sollen für den Zeitraum Februar bis Juni erstattet werden, um Eltern für die Einschränkungen in der Kita-Betreuung und Kindertagespflege entgegenzukommen. Dies soll darüber hinaus für den Zeitraum bis Ende Juni gelten, wenn (bei einer Inzidenz über 165) weiterhin nur eine Notbetreuung möglich ist. Die Kommunen würden in den nächsten Wochen über eine weitergehende Erstattung mit dem Land verhandeln. (pd/kre)

Weitere Artikel