„DSGVO“: Was Vereine wissen müssen!

Infoveranstaltung zur Datenschutz-Grundverordnung am 30. Oktober (Dienstag) um 18 Uhr im Mehrgenerationenhaus "Der Treff"

Borken. Die Bedeutung des Datenschutzes nimmt zu und macht auch vor den in der Kinder- und Jugendhilfe tätigen Akteuren nicht halt. Am 25. Mai dieses Jahres ist die EU-Datenschutz-Grundverordnung in Kraft getreten. Sie verfolgt das Ziel, die Datenschutzregelungen innerhalb der EU zu harmonisieren, einheitlich zu gestalten und bringt einige Neuerungen mit sich. Viele Fachkräfte in der Kinder- und Jugendarbeit arbeiten mit „Daten“ und sehen sich nun mit Umgestaltungen sowie Haftungsrisiken konfrontiert, die sie verunsichern. Die Dialogveranstaltung der AJS will diese Unsicherheiten aufnehmen, ihnen begegnen, Grundsätze der DSGVO erklären und anhand konkreter Beispiele Tipps für die Handhabung in der Praxis geben:

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„Der Jugendclub „Jux“ möchte Arbeitsergebnisse eines Projektes mit Kindern und Jugendlichen sowie Fotos im Internet veröffentlichen. Eine pädagogische Fachkraft möchte eine Telefonliste aller Projektteilnehmer verteilen, um organisatorische Absprache besser treffen zu können. Der örtliche Sportverein plant den Ausbau seiner Sparten und Angebote und fragt deshalb an, ob es möglich wäre, die E-Mail-Adressen aller Jugendlichen ab 12 Jahren für ein entsprechendes Rundmailing zu erhalten.“ Diese und andere Fragen sollen in einer Infoveranstaltung behandelt werden. Referentin Britta Schülke ist Justiziarin und Referentin für Kinder- und Jugendschutzrecht bei der Arbeitsgemeinschaft Kinder- und Jugendschutz (AJS) Landestelle Nordrhein-Westfalen e.V. aus Köln. Diese Infoveranstaltung findet am 30. Oktober (Dienstag) um 18 Uhr im Mehrgenerationenhaus „Der Treff“, Breslauer Straße 6 statt. Eingeladen sind alle Vereine und Verbände.

Anmeldungen sind per E-Mail an jugendfoerderung@borken.de oder telefonisch über Tel. 02861/939-340/293 möglich.

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