Digitales wird gefördert

Fristverlängerung bis zum 15. September

Nach wie vor hat insbesondere der Einzelhandel mit den wirtschaftlichen Folgen der Corona-Pandemie zu kämpfen. Diese waren insbesondere für kleine und mittlere Unternehmen ohne Internetpräsenz herausfordernd. Digitale Technologien können dabei helfen, die Krise zu überwinden: Kundinnen und Kunden haben sich zunehmend an digitale Services und Informationskanäle gewöhnt und werden diese auch in Zukunft verstärkt nutzen.

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Mit dem Projektaufruf „Digitalen und stationären Einzelhandel zusammendenken“ – Sonderprogramm 2020″ will die Landesregierung Unternehmen auf dem Weg in die Digitalisierung begleiten. Unterstützt wird der Aufruf vom Handelsverband Nordrhein-Westfalen und von den Industrie- und Handelskammern in NRW.

Der Projektaufruf richtet sich an Unternehmen des stationären Einzelhandels, die nicht mehr als 49 Beschäftigte haben und auf einen Umsatz von maximal 10 Millionen Euro oder eine Jahresbilanzsumme von bis zu 10 Millionen Euro kommen. Gefördert werden kurzfristige Projekte von Kleinunternehmen, die sich erstmalig digital aufstellen oder den Auf- oder Ausbau der digitalen Technologien für ihr Unternehmen voranbringen wollen. Der Höchstbetrag der Förderung liegt bei 12.000 Euro bei einem Fördersatz von bis zu 90 Prozent. Erfreulicherweise wurde die Antragsfrist auf den 15. September verlängert. Nähere Informationen erhalten Sie unter www.digihandel.nrw. oder auch bei der Werbeagentur Heimspiel unter Telefon 02861/7038570 oder per Mail an mike@werbeagentur-heimspiel.de.

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