Coronavirus: Landrat Dr. Kai Zwicker bittet um Besonnenheit

Verhaltenshinweise des Kreises Borken für die Bevölkerung

Kreis Borken. Vor dem Hintergrund der Weiterverbreitung des Coronavirus bittet Landrat Dr. Kai Zwicker die Bevölkerung weiterhin um Besonnenheit. Zudem gibt der Kreis Borken folgende Verhaltenshinweise:

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1. Bei Personen, die nicht in einem Risikogebiet waren und keinen Kontakt zu einer vom Coronavirus infizierten Person hatten, sind keine speziellen Vorsichtsmaßnahmen nötig. Diese Personen können daher beispielsweise uneingeschränkt am Schul- bzw. Kita-Betrieb teilnehmen oder zur Arbeit gehen. Zurückhaltung bei Sozialkontakten wird allerdings empfohlen. Immer gilt:

• Bei Krankheitssymptomen bitte telefonisch den Hausarzt kontaktieren

• Die Hygienehinweise beachten

2. Für Personen, die innerhalb der letzten 14 Tage in einem Risikogebiet wie beispielsweise Italien und hier besonders in Südtirol waren, keine Krankheitssymptome aufweisen und auch keinen Kontakt mit infizierten Personen hatten, gilt „Achtsames Verhalten“, da eine Infektion mit dem Coronavirus nicht sicher ausgeschlossen werden kann. Mit „Achtsamem Verhalten“ ist gemeint: Verhalten Sie sich so, als wenn Sie eine schwere Erkältung haben und niemanden anstecken wollen! Konkret bedeutet das beispielsweise:

• 14-tägige Einschränkung der Sozialkontakte (d. h. kein Besuch von Veranstaltungen u. ä.) – Beispiele:

• kein Schulbesuch sowohl für Schüler/innen als auch für Lehrkräfte

• kein Kita-Besuch

• kein Schwimmbadbesuch, Kino, Fitnesscenter u. ä. – alleiniges Joggen oder Spaziergänge sind aber möglich

• Berufsausübung mit dem Arbeitgeber klären

„Achtsames Verhalten“ ist auch dann erforderlich, wenn ein behördlich angeordneter Coronavirus-Test negativ ist.

3. Für Personen, die in einem Risikogebiet waren und innerhalb von 14 Tagen nach Rückkehr von dort Symptome wie Fieber, Muskelschmerzen, Husten, Schnupfen, Durchfall u. a. bekommen, gilt ebenfalls „Achtsames Verhalten“. Außerdem setzen sich diese umgehend telefonisch mit ihrem Hausarzt in Verbindung oder nehmen Kontakt mit dem kassenärztlichen Notdienst unter der Telefonnummer 116117 auf.

4. Personen, die während ihres Aufenthalts in einem Risikogebiet oder innerhalb der vergangenen 14 Tage Kontakt zu einem am Coronavirus Infizierten hatten, melden sich umgehend beim Kreisgesundheitsamt unter der Rufnummer 02861/82-1091. Für sie muss dann geklärt werden, ob für sie als unmittelbare Kontaktperson häusliche Quarantäne anzuordnen ist (siehe dann Fallgruppe 5). Dies muss in jedem Fall erfolgen – unabhängig vom Auftreten von Symptomen.

5. Für Personen, die sich nachweislich mit dem Coronavirus infiziert haben und für Personen, die einen engen, unmittelbaren (meist körperlichen) Kontakt mit einer nachweislich infizierten Person hatten (= Kontaktperson), gilt „Häusliche Quarantäne“. Das ist eine behördlich angeordnete Maßnahme vor allem mit diesen Folgen:

• Verbleiben im eigenen Haushalt

• Regelmäßiger Kontakt mit dem Kreisgesundheitsamt

• Den weiteren Anweisungen des Kreisgesundheitsamtes folgen

6. Sonderfall: Für Personen, die lediglich Kontakt mit Kontaktpersonen hatten, gelten keine besonderen Schutzmaßnahmen – Beispiel: Familienmitglieder eines Schulkindes, das als enger Kontakt zu einer infizierten Person (= Kontaktperson) eingestuft wurde. Sie werden genau behandelt wie Fallgruppe 1. (pd)

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