Briefwahlbüro hat geöffnet

Ab heute kann man Briefwahlunterlagen beantragen

BORKEN. Am 26. September 2021 findet die Wahl des 20. Deutschen Bundestages statt. Derzeit sind die rund 32.700 Wahlbenachrichtigungsanschreiben im Versand. Die Stadt macht darauf aufmerksam, dass alle, die am Wahltag verhindert sind oder das örtliche Wahllokal nicht besuchen wollen, einen Wahlschein beantragen und die Stimme schon vor dem eigentlichen Wahltermin per Briefwahl abgeben können. „Gerade in Zeiten der Corona-Pandemie sollten Bürgerinnen und Bürger verstärkt überlegen, sich für diese Form der Stimmabgabe zu entscheiden, um Kontakte zu vermeiden“, heißt es aus dem Rathaus.

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Seit dem heutigen Montag (23.8.) ist das Briefwahlbüro im Rathaus geöffnet. Hier kann man seine Briefwahlunterlagen beantragen. Das Büro ist im Gebäude A, Großer Sitzungssaal (Zimmer 108 – 1. OG) zu finden. Die Öffnungszeiten sind wie folgt: Montag, Dienstag und Mittwoch: 8.00 – 16.30 Uhr, Donnerstag: 8.00 – 18.00 Uhr und Freitag 8.00 – 12.30 Uhr. Die Briefwahlunterlagen können aber auch ganz einfach online unter https://borken.de/briefwahl angefordert werden. Es besteht zudem die Möglichkeit, über den auf der Wahlbenachrichtigung aufgedruckten QR-Code den Online-Antrag zu stellen. Die Unterlagen werden nach der Antragsstellung zugeschickt. Damit die Briefwahlunterlagen noch rechtzeitig bis zum Wahlsonntag am 26. September um 18 Uhr zurückgesendet werden können, steht der Online-Antrag auf Zusendung der Briefwahlunterlagen nur bis einschließlich 20. September zur Verfügung.

Der Antrag kann auch persönlich im Briefwahlbüro des Rathauses der Stadt Borken gestellt werden. Bürgerinnen und Bürger erhalten noch vor Ort die Wahlunterlagen und können direkt wählen. Wichtig hierbei: Die Wahlbenachrichtigung und ein Lichtbildausweis müssen auf Verlangen vorgezeigt werden. Beim Besuch des Rathauses ist das Tragen eines medizinischen Mundschutzes vorgeschrieben.

Eine weitere Möglichkeit seine Briefwahlunterlagen zu erhalten, ist die Zusendung per Post. Dazu einfach den Antrag auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung ausfüllen und per Post an das Wahlamt der Stadt Borken senden. Die Unterlagen werden an die angegebene Wohnanschrift geschickt. Die Rücksendung muss im roten Wahlbriefumschlag und per Post erfolgen.

Es ist auch möglich, einen Briefwahlantrag für andere Personen zu stellen. In dem Fall muss durch Vorlage einer schriftlichen Vollmacht die Berechtigung dazu nachgewiesen werden. Die Wahlbenachrichtigung oder der Personalausweis der zu vertretenen Person reicht nicht aus. Auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung ist eine entsprechende Vollmacht abgedruckt, die von der Antragstellerin beziehungsweise vom Antragsteller zu unterschreiben ist. Bevollmächtigte Personen dürfen nicht mehr als vier Wahlberechtigte vertreten.

Die Briefwahlunterlagen müssen bis spätestens Sonntag, 26. September 2021, um 18 Uhr bei der Stadt Borken eingetroffen sein. (pd/kre)

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