KREIS BORKEN. Die offiziellen Wahlbenachrichtigungen sind derzeit im gesamten Kreis Borken auf dem Weg zu den insgesamt 303.631 Wahlberechtigten (2014: 298.599). Die meisten Schreiben werden inzwischen bereits zugegangen sein. Mit dem Versand der Wahlbenachrichtigungen haben nun auch die Briefwahlbüros in den Kommunen geöffnet. Bei der vergangenen Kommunalwahl im Jahr 2014 hatten bei der Kreistagswahl 6,3 Prozent der Wählerinnen und Wähler von der Briefwahl Gebrauch gemacht. In diesem Jahr wird von einer höheren Quote ausgegangen. Manche Kommunen haben daher – auch wegen der aktuellen Corona-Lage – ihre Briefwahlbüros in größere Räumlichkeiten verlegt. Wo genau sich in diesen Fällen die Briefwahlbüros befinden, kann die jeweilige Kommune sagen.
„Briefwahl kann bis zum 11. September 2020 beim örtlichen Wahlamt beantragt werden“, macht der Kreiswahlleiter in diesem Zusammenhang deutlich. Jeder Wahlberechtigte, der am Wahlsonntag verhindert ist bzw. der sich in der Öffentlichkeit coronabedingt zurückhält, sollte diese Möglichkeit nutzen und so von seinem Wahlrecht Gebrauch machen, so Dr. Hörster. Der Antrag auf Briefwahl kann schriftlich (auch per E-Mail oder online) oder persönlich im Wahlamt des Wohnortes gestellt werden. Eine telefonische Beantragung ist hingegen nicht zugelassen.
Bei schriftlichen Anträgen kann z. B. die Rückseite der Wahlbenachrichtigungskarte ausgefüllt und der Antrag an der hierfür vorgesehenen Stelle unterzeichnet werden. Die Briefwahlanträge müssen dann im Wahlamt am Wohnort abgegeben oder in einem frankierten Umschlag dorthin geschickt werden. Ganz einfach funktioniert auch die Beantragung über ein Online-Formular, das alle Kommunen in ihrem Internetangebot bereithalten. Hier ist es bereits mit wenigen „Klicks“ möglich, die Briefwahlunterlagen zu beantragen. Wer den Antrag auf Briefwahl persönlich im Wahlamt stellen will, muss Personalausweis und Wahlbenachrichtigungskarte mitbringen. Auf Wunsch werden die Unterlagen im Wahlamt den Antragstellerinnen und Antragstellern unmittelbar ausgehändigt. Es kann dann also direkt an Ort und Stelle gewählt werden.
Briefwahlunterlagen können auch von einer anderen Person abgeholt werden. Dies setzt jedoch voraus, dass diese Person hierzu bevollmächtigt ist. Die entsprechende Vollmacht ist auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung zu erteilen. Bevollmächtigte dürfen für höchstens vier Wahlberechtigte die Wahlunterlagen abholen.
Die Briefwahl selbst ist dann so rechtzeitig auf den Weg zu bringen, dass sie für die Kommunalwahl am Wahltag bis 16 Uhr bei der zuständigen Stelle eingeht. Kreiswahlleiter Dr. Hörster empfiehlt allerdings, Briefwahl möglichst frühzeitig zu beantragen, damit für die Bearbeitungszeit und die Postlaufzeiten zum Antragsteller und zurück genügend Zeit zur Verfügung steht. Denn verspätet eingegangene Wahlbriefe können bei der Stimmenauszählung nicht mehr berücksichtigt werden. (pd/kre)