Briefwahl bis 13. Mai beantragen

Kreiswahlleiter Dr. Ansgar Hörster weist auf Datum hin

KREIS BORKEN. Über 20 Prozent der Wahlberechtigten in den Wahlkreisen 76 (Borken I), 77 (Borken II) und 78 (Coesfeld I – Borken III) haben bereits einen Antrag auf Briefwahl gestellt. Wer es ihnen gleichtun möchte, sollte seine Briefwahlunterlagen spätestens am 13. Mai um 18 Uhr bei den örtlichen Wahlämtern beantragt haben, damit sie noch rechtzeitig zugehen.

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Der Antrag auf Briefwahl kann schriftlich, per Telefax, per E-Mail oder persönlich im Wahlamt des Wohnortes gestellt werden. Bei persönlicher Antragstellung kann zudem auf Wunsch direkt an Ort und Stelle im Briefwahlbüro der Kommune gewählt werden. Besonders bequem ist die Beantragung über ein Online-Formular, mit dem mit wenigen Angaben die Briefwahlunterlagen bequem bei der jeweiligen Kommune angefordert werden können. Eine telefonische Beantragung ist hingegen nicht zugelassen.

Dr. Hörster rät dazu, die Briefwahl rechtzeitig zu beantragen, damit für die Bearbeitungszeit und die Postlaufzeiten zum Antragsteller und zurück genügend Zeit zur Verfügung steht. Er bittet auch zu beachten, dass die Möglichkeit, die Unterlagen per Online-Formular zu beantragten, in der Regel ein paar Tage früher endet. Informationen dazu gibt es auf der Internetseite der Wohnort-Kommunen. Der Wahlbrief muss am Wahltag bis 18 Uhr bei der jeweiligen Stadt- bzw. Gemeindeverwaltung vorliegen. (pd/kre)

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