Bäche und Teiche sind tabu

Kreisverwaltung untersagt Wasserentnahme

KREIS BORKEN. Ab dem kommenden Samstag (9. Juli ist es im Kreisgebiet untersagt, Wasser aus Oberflächengewässern zu entnehmen. Das besagt die „Allgemeinverfügung“, die die Kreisverwaltung Borken am Freitag als zuständige Wasserbehörde erlassen wird. Diese Verfügung ist zunächst befristet bis zum 31. Dezember.

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Anlass für die drastische Maßnahme ist die seit Monaten anhaltende Trockenheit in der Region. Verantwortlich dafür sind die teilweise weit unterdurchschnittlichen Niederschlagsmengen in den vergangenen Monaten. Da eine Änderung der Situation derzeit nicht absehbar ist, besteht die Gefahr, dass der bereits stark belastete Naturhaushalt nachhaltig gestört wird und die Lebensgrundlagen von Tieren und Pflanzen bedroht sind. Die weitere Entnahme von Wasser aus oberirdischen Gewässern würde die negative Entwicklung noch erheblich verstärken, heißt es seitens der Behörde.

Verboten ist nicht nur das Entnehmen von größeren Wassermengen beispielsweise zur Feldberegnung, sondern auch die Entnahme kleinerer Mengen für die Bewässerung von Privatgärten. Ausgenommen davon sind das Tränken von Vieh und das Schöpfen mit Handgefäßen. Die Einhaltung des Entnahmeverbots wird vom Kreis Borken überwacht. Verstöße gegen das Verbot werden geahndet und können im Einzelfall mit einem Bußgeld von bis zu 50.000 Euro belegt werden. (pd/kre)

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