Anmeldeverfahren für das Kindergartenjahr 2019/2020

Die Stadt Borken informiert über die Angebote der Kindertagesbetreuung im kommenden Kindergartenjahr.

Borken. Kinder haben seit dem 1. August 2013 mit Vollendung des ersten Lebensjahres einen Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz in einer Kindertagesein-richtung beziehungsweise in der Kindertagespflege. Als Eltern müssen Sie sich entscheiden, ab welchem Zeitpunkt Sie Ihr Kind
a) in einer Kindertageseinrichtung (Kita) oder
b) in der Kindertagespflege
betreuen lassen möchten.

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a) Betreuung in einer Kindertageseinrichtung

Wenn Sie eine Betreuung in einer Kindertageseinrichtung im kommenden Kita-Jahr 2019/2020 (1. August 2019 bis 31. Juli 2020) wünschen, sollten Sie ab sofort über das webbasierte Elternportal „Little Bird“ Ihre Betreuungsanfrage/n stellen. Dieses bietet die Möglichkeit, sich bequem und schnell von zu Hause aus über alle Kindertageseinrichtungen in der Stadt Borken, deren pädagogisches Konzept, Öffnungszeiten etc. zu informieren, um danach vom Computer, mit dem Tablet oder Smartphone Ihre Betreuungsanfrage/n zu stellen.

Über den Link http://www.little-bird.de/borken gelangen Sie zur Online-Suche und -Anmeldung.

Nach einer kostenfreien Registrierung melden Sie Ihr Kind bei bis zu drei Kindertageseinrichtungen parallel an. So wird Ihr Zeitaufwand minimiert und das aufwändige Ausfüllen von Formularen bleibt Ihnen erspart. Ihre Betreuungsanfrage wird von den jeweiligen Einrichtungen geprüft und Ihnen danach gegebenenfalls ein Betreuungsangebot unterbreitet. In einer bestimmten Frist haben Sie dann die Möglichkeit, das Angebot anzunehmen oder abzulehnen. Weitere Informationen können Sie der Anleitung unter http://www.little-bird.de/pdf/Portalanleitung_LITTLE_BIRD.pdf entnehmen.

Bitte nehmen Sie Ihre Vormerkungen für das Kita-Jahr 2019/2020 bis spätestens zum 16. November dieses Jahres wie oben beschrieben vor! Selbstverständlich haben Sie auch die Möglichkeit, Ihr Kind persönlich in der Zeit vom 9. bis zum 16. November dieses Jahres (Anmeldezeitraum) in der gewünschten Kindertageseinrichtung vor Ort anzumelden.

Für Rückfragen zum Programm „Little Bird“ steht Ihnen Andrea Vornholt (Tel. 02861/939-377) zur Verfügung. Bei allgemeinen Fragen zur Betreuung in einer Kindertageseinrichtung wenden Sie sich bitte an Michael Schoppen (Tel. 02861/939-280).

b) Betreuung in der Kindertagespflege

Sie haben für bis zu dreijährige Kinder die Wahl, ob Sie Ihr Kind in einer Kindertageseinrichtung oder in der Kindertagespflege betreuen lassen möchten. Wenn Sie eine Betreuung in der Kindertagespflege im kommenden Kita-Jahr 2019/2020 wünschen, wenden Sie sich bitte an die städtischen Fachberaterinnen:

Claudia Schroer (Tel. 02861/939-336) für Borken und Gemen bzw.
Sonja Overkämping (Tel. 02861/939-332) für Burlo, Weseke, Hoxfeld, Marbeck, Rhedebrügge.

Kosten für die Betreuung bzw. Elternbeitrag für Kindertageseinrichtungen und -pflege

Für die Betreuung der Kinder erheben wir gemäß unserer Satzung (siehe auch http://www.borken.de) Elternbeiträge. Im Hinblick auf evtl. Schließzeiten der Kindertageseinrichtungen in den Ferien möchte ich darauf hinweisen, dass auch in den Schließzeiten Betriebskosten anfallen. Die Betriebs-/Betreuungskosten werden durch einen Elternbeitrag als monatlichen Beitrag zu den Jahresbetriebskosten mitfinanziert, weshalb auch während evtl. Schließzeiten ein Elternbeitrag zu zahlen ist. Für Kinder im letzten Jahr vor der Einschulung gilt, dass das Land NRW den Elternbeitrag übernimmt. Die Eltern zahlen dann keinen Elternbeitrag an das Jugendamt. Diese gilt auch für Geschwisterkinder dieser Kinder, die in Kindertages-einrichtungen oder Kindertagespflege betreut werden.

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