Aktuell 4.796 Menschen arbeitslos gemeldet

Landrat Dr. Kai Zwicker: „Zahl ist im Juni zwar erneut gestiegen, allerdings deutlich abgeflacht“

KREIS BORKEN. Die Zahl der SGB II-Arbeitslosen im Kreis Borken ist im Juni weiter gestiegen, allerdings weniger stark als in den Vormonaten. Das teilt Landrat Dr. Kai Zwicker mit. Das „Jobcenter im Kreis Borken“ weist für den Monat Juni 4.796 erwerbsfähige Leistungsberechtigte aus, die als arbeitslos registriert sind. Im Vergleich zum Vormonat Mai ist die Zahl damit um 42 Personen und gegenüber dem Vorjahresmonat um 526 Personen gestiegen. Die Quote der arbeitslosen Grundsicherungsempfänger an den zivilen Erwerbspersonen liegt aber weiterhin bei 2,2 Prozent. Grund für den inzwischen deutlich flacheren Anstieg könnten die Lockerungen bei den bisher sehr strengen Corona-Regelungen sein, vermutet der Landrat. Das trage sicherlich zu einer Entspannung auf dem heimischen Arbeitsmarkt bei.

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Auch der Anstieg des SGB-II-Hilfebedarf falle im Juni gegenüber dem Vormonat moderat aus, konstatiert Dr. Zwicker. So ist die Gesamtzahl der erwerbsfähigen Leistungsberechtigten um 49 gestiegen und liegt derzeit bei 10.394 Personen. Hierzu gehören auch Männer und Frauen, die aktuell an Eingliederungsmaßnahmen teilnehmen und Jugendliche ab 15 Jahren, die eine Schule besuchen und somit dem Arbeitsmarkt zurzeit nicht zur Verfügung stehen. Personen, die neben ihrer Erwerbstätigkeit ergänzend auf Leistungen nach dem 2. Sozialgesetzbuch (SGB II) angewiesen sind, zählen ebenfalls zu dieser Gruppe. Inklusive deren Kinder unter 15 Jahren und der weiteren nicht erwerbsfähigen Angehörigen haben im Juni 15.072 Personen (+ 33) in 7.517 Bedarfsgemeinschaften (+37) Grundsicherung für Arbeitsuchende erhalten.

Die Arbeitslosenquote von 2,2 Prozent im Kreis Borken kann nicht auf die einzelnen Städte und Gemeinden herunter gebrochen werden. Dazu fehlt es an der gemeindebezogenen Zahl der zivilen Erwerbspersonen. Hilfsweise eignet sich für den Vergleich zwischen den Orten die Quote auf Basis der Bevölkerungsgruppe von 15 bis 65 Jahren. Diese Altersgruppe gilt nach dem Zweiten Sozialgesetzbuch grundsätzlich als erwerbsfähig. (pd/kre)

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