KREIS BORKEN. Probleme für die AfD! Weil nicht klar ist, ob ein früheres Mitglied des Landesvorstandes seine Unterschrift unter die Vorschlagsliste der Partei für die Landtagswahl setzen durfte, müssen die vorgeschlagenen AfD-Kandidaten für die Wahlkreise 76 (Borken I) und 77 (Borken II) möglicherweise wieder gestrichen werden. Bis dato vorgeschlagen waren der Bocholter Andre Ludwig und Helmut Seifen aus Gronau.
Der Vorgang ist einigermaßen technisch und juristisch diffizil. Der zuständige Wahlausschuss hatte erst am vergangenen Donnerstag (24.3.) alle von den Parteien vorgeschlagenen Kandidatinnen und Kandidaten bestätigt – auch die der AfD. Unmittelbar vor der Ausschuss-Sitzung und am Tag danach hatte der Landeswahlleiter auf „klärungsbedürftige Umstände im Zusammenhang mit der Einreichung der AfD-Wahlvorschläge“ hingewiesen. Möglicherweise habe eine „Ämtersperre“ gegen einen Unterzeichner der Liste vorgelegen. Sollte sich herausstellen, dass er keine Zeichnungs-Befugnis hatte, würden für die beiden Wahlkreise keine gültigen AfD-Wahlvorschläge vorliegen. Der Wahlausschuss selbst konnte auf den Hinweis nicht mehr reagieren. Kreisdirektor Dr. Ansgar Hörster legte aber in seiner Funktion als Kreiswahlleiter nun vorsorglich Beschwerde beim Landeswahlleiter gegen die getroffene Entscheidung des Kreiswahlausschusses ein.
Ein wichtiger Punkt bei der Beurteilung der Rechtmäßigkeit der Wahlvorschläge scheint auch der Zeitpunkt zur Einreichung der Wahlvorschläge zu sein. Im vorliegenden Fall waren nach dem Kenntnisstand der Kreisverwaltung zwei der drei Unterzeichner zwar zum Zeitpunkt ihrer Unterschrift unter die Wahlvorschläge, aber nicht mehr zum Zeitpunkt der tatsächlichen Einreichung der Wahlvorschläge beim Kreis Borken Vorstandmitglieder des AfD-Landesverbandes.
Eine abschließende Prüfung der Sachverhalte erfolgt nun im Rahmen des Beschwerdeverfahrens beim Land NRW. Betroffen sind wahrscheinlich noch weitere Wahlkreise. In Krefeld wurde der Kandidatenvorschlag der AfD wegen der oben angeführten Lage direkt vom Wahlauschuss zurückgewiesen. Der Landeswahlausschuss wird voraussichtlich am 8. April beraten und entscheiden. (pd/kre)