Achtjährige mit Quad unterwegs

BORKEN. Es mag zwar wie ein Kinderspielzeug aussehen, ist aber keines: Noch einige Jahre warten muss ein achtjähriger Borkener, bis er legal mit einem Quad im Straßenverkehr unterwegs sein darf. Und das auch nur, wenn er die erforderliche Fahrerlaubnis besitzt und das Fahrzeug für den öffentlichen Straßenverkehr zugelassen und entsprechend versichert ist – alles Voraussetzungen, die in diesem Fall nicht erfüllt waren. Polizeibeamte hatten den Schüler kontrolliert, als er mit einem gleichaltrigen Kumpel als Sozius am Dienstagnachmittag den Geh- und Radweg an der Weseler Landstraße befuhr. Die beiden Jungs zeigten sich überrascht – es war ihnen anscheinend nicht klar gewesen, dass ihre offensichtlich ohne elterliches Wissen gestartete Tour nicht mit den geltenden „Spielregeln“ für den Straßenverkehr in Einklang steht. Die Beamten klärten die Kinder darüber auf; zudem fertigten sie eine Anzeige gegen den erwachsenen Halter des Fahrzeugs. (pd)

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