Acht Monate Freiheitsstrafe wegen Leistungsmissbrauch beim Jobcenter

RAESFELD. Leistungen in Höhe von rund 12.400 Euro hat ein Raesfelder beim Jobcenter erschlichen. Die Quittung dafür erhielt er jetzt von der Staatsanwaltschaft Münster (Zweigstelle Bocholt). Die setzte eine achtmonatige Freiheitsstrafe fest, deren Vollstreckung aber zur Bewährung ausgesetzt wurde. Da der Raesfelder gegen den Strafbefehl keinen Wiederspruch einlegte, wurde dieser nun rechtkräftig. Die Staatsanwaltschaft sah es als erwiesen an, dass der Angeklagte in der Zeit vom 01.07.2017 bis zum 31.05.2020 zu Unrecht Arbeitslosengeld II-Leistungen in der oben genannten Höhe erhalten hatte, weil er pflichtwidrig und vorsätzlich dem Jobcenter der Gemeinde Raesfeld den Bezug einer Rentenleistung aus Österreich nicht mitgeteilt hatte. Das zu Unrecht kassierte Geld muss er zurückzahlen. (pd/kre)

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