KREIS BORKEN. Gestern lag die 7-Tage-Inzidenz im Kreis Borken den fünften Werktag in Folge unter 35 (Stufe 1). Damit kommt es ab dem morgigen Mittwoch (2. Juni) um 0 Uhr zu weiteren Lockerungen. Hier die wichtigsten Neuerungen:
Kontaktbeschränkungen: Treffen sind mit einer unbegrenzten Anzahl von Personen aus bis zu 5 Haushalten möglich. Kinder bis 14 Jahren, vollständig Geimpfte und Genesene werden nicht mitgezählt. Mit negativem Testergebnis dürfen sich sogar bis zu 100 Personen aus unbegrenzt vielen Haushalten treffen.
Private Veranstaltungen: Hochzeiten, Geburtstage, Taufen etc. werden im Außenbereich mit maximal 250 Personen ohne Test, innen mit maximal 100 Personen erlaubt, dann aber mit negativem Testergebnis. Aber es sind Mindestabstände einzuhalten und es ist kein Tanz erlaubt. Erstmals sind wieder Partys mit Tanz möglich, draußen mit bis zu 100 Gästen, drinnen mit max. 50 Personen. In beiden Fällen sind Test für alle obligatorisch.
Einkaufen: Ein Corona-Test ist nicht mehr erforderlich. Es bleibt bei der Kundenbegrenzung eine Person pro 10 Quadratmeter. Diese gilt nun auch für Geschäfte mit über 800 qm.
Gastronomie: Restaurants, Cafés und Kneipen können auch drinnen ohne Test besucht werden, wenn die Inzidenzstufe 1 in ganz NRW erreicht ist.
Sport: Beschränkungen gibt es nur noch für Kontaktsport. Es dürfen max. 100 Personen außen und innen mit Kontaktverfolgung und negativem Test Sport treiben. Sollte NRW-weit die Stufe 1 erreicht werden, entfällt die Testpflicht. Bis zu 1000 getestete Besucher dürfen drinnen zuschauen, draußen auch mehr und ohne Test. Die Platzkapazität darf max. zu 33 Prozent ausgenutzt werden – mit Sitzplan und Abstandsregelung.
Kultur: Konzerte, Oper, Kino etc. sind bei Vorlage eines negativen Testergebnisses mit bis zu 1000 Personen außen und innen möglich. Kommen max. 200 Zuschauer draußen zusammen, kann auf einen Test verzichtet werden. Erforderlich ist stets ein Sitzplan. Probenbetrieb für Chöre, Blaskapellen, etc. ist in Abhängigkeit von der Raumgröße mit bis zu 50 negativ getesteten Personen gestattet. Erst ab dem 1. September sind wieder Musikfestivals mit 1000 Besuchern möglich.
Reisen: Für Hotels, Campingplätze und Co. benötigt man nur noch einmalig ein negatives Testergebnis, auch wenn man dort mehrtägig untergebracht ist. Für Busreisen gibt es keine Kapazitätsgrenzen mehr, wenn alle Teilnehmer aus Regionen mit einer Inzidenzstufe 1 kommen.
Weitere Freizeiteinrichtungen: Freibäder können ohne Test besucht werden. Clubs und Diskotheken dürfen 100 Gäste im Außenbereich einlassen – mit Test und Kontaktrückverfolgung. Frühestens ab 1. September (bei Stufe 1) geht auch drinnen wieder etwas – mit genehmigtem Konzept.
Allgemeines: Genesene (nach 28 Tagen) und vollständig Geimpfte (nach 14 Tagen) werden bei Begrenzungen in der Regel nicht mitgezählt. Wenn ein negativer Test nötig ist, darf er zum Zeitpunkt des Besuchs oder der Inanspruchnahme einer Dienstleistung höchstens 48 Stunden zurückliegen und muss bestätigt sein. Ein unbescheinigter Selbsttest reicht nicht aus.
Es bleibt bei den bekannten Regeln zum Tragen einer Maske. Weitere Informationen gibt es unter https://www.mags.nrw/coronavirus-rechtlicheregelungen-nrw. (kre)